Es kommt zu keinem Vertragsverhältnis über entgeltliche sexuelle Leistungen mit Palmera zustande.
Palmera bietet nicht die Gelegenheit zur Inanspruchnahme prostitutiver Leistungen.
Bei den sich in der Einrichtung aufhaltenden Prostituierten handelt es sich um selbstständige Gewerbebetreiberinnen, die ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewerben und anbieten.
Der Vertrag über prostitutive Leistungen kommt ausschließlich mit der Prostituierten zustande. Palmera ist in die Leistungsbeziehungen mit den Prostituierten in keiner Weise eingebunden und kann hierauf keinen Einfluss nehmen.